Flugmedizinische Untersuchung

Tauglichkeitsklasse 2:

  • Führer von Flächenflugzeugen (PPLA)
  • Führer von Hubschraubern (PPLH)
  • Führer von Segelflugzeugen (SPL)
  • Luftsportgeräteführer: Tandem-Fallschirmspringer / Tandem-Paraglider u.a.
  • Freiballonführer (nicht gewerblich)
  • Ultraleichtpiloten
  • Parabelflüge
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Light Aircraft Pilot Licence "LAPL":

  • LAPL (A) (Aeroplane)
  • LAPL (H) (Hubschrauber)
  • LAPL (S) (Segelflugzeug)
  • LAPL (B) (Ballon)
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Zeiten der Untersuchungen

Die flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen werden nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.

Anmeldung

Anmeldung bitte nur telefonisch (nicht per Email):
Telefon: (03 52 05) 5 42 57

Das Antragsformular für die Tauglichkeitsuntersuchung erhalten Sie bei www.fliegerarztverband.de, unter Vorschriften und Formulare.

Anfahrt

Bitte beachten Sie die Vollsperrung der S177 für die Anfahrt über Ottendorf-Okrilla. Der Umweg  über Weixdorf oder Hermsdorf nimmt ca. 15 Minuten extra in Anspruch.

Hinweise zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung

Ab 09.04.2013 treten neue, europäisch angeglichene Vorschriften in der "Fliegerei" in Kraft (EASA-Richtlinien). So auch hinsichtlich unserer flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen. Zum Teil gibt es dabei Erleichterungen für Sie (z.B. Grenzwerte für Augenfehlsichtigkeit), aber auch nachteilig veränderte Untersuchungsintervalle.

So sollten weiterhin folgende Dokumente und Bescheinigungen zu jeder Untersuchung beigebracht und vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Kinderausweis
  • Fluglizenz, evtl. andere Flugberechtigungen
  • aktuelles Flugbuch ( falls vorhanden)
  • letztes fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (bei Wechsel des Fliegerarztes), evtl. medizinische Vorbefunde (z.B. EKG, Blutbild, usw.) vom vorherigen Fliegerarzt
  • Kontaktlinsenträger zur Untersuchung bitte Ersatzbrille aufsetzen und Kontaktlinsen mitbringen
  • Brillenpass und evtl. Kontaktlinsenpass

Gegebenenfalls muss eine augenfachärztliche Untersuchung z.B. bei Sehschwäche, stärkerer Veränderung der Brillenstärke, Augenerkrankungen oder Augenoperationen (seit der letzten Tauglichkeitsuntersuchung) durchgeführt werden.

Ähnliches gilt bei einigen Erkrankungen im HNO-ärztlichen und Herz-Kreislauf Bereich.

Fragen Sie bitte vorher bei uns telefonisch nach, ob diesbezüglich Notwendigkeiten bestehen (Kostenersparnis).

Außerdem sind für diese fachärztlichen Pilotenuntersuchungen nur bestimmte Augen-, HNO-Ärzte und Kardiologen zugelassen bzw. berechtigt.

Unsere Ansprechpartner

Augenärzte

Geschwister Dr. Huhle
Lockwitzer Str. 1
01219 Dresden
(03 51) 4 79 33 30

Dr. Roy
Struvestr. 16
02826 Görlitz
(0 35 81) 40 65 35

Dipl. med. Seidel
Zamenhofstr. 25
01257 Dresden
(03 51) 2 03 12 98

HNO-Ärzte

Frau Dr. Hardt
Bahnhofstr. 15
01445 Radebeul
(03 51) 8 38 71 56

Kardiologe

Dr. med. Meisel
August-Bebel-Str. 33
01219 Dresden
(03 51) 4 66 88 11