Flugmedizinische Untersuchung
Tauglichkeitsklasse 2:
- Führer von Flächenflugzeugen (PPLA)
- Führer von Hubschraubern (PPLH)
- Führer von Segelflugzeugen (SPL)
- Luftsportgeräteführer: Tandem-Fallschirmspringer / Tandem-Paraglider u.a.
- Freiballonführer (nicht gewerblich)
- Ultraleichtpiloten
- Parabelflüge
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Light Aircraft Pilot Licence "LAPL":
- LAPL (A) (Aeroplane)
- LAPL (H) (Hubschrauber)
- LAPL (S) (Segelflugzeug)
- LAPL (B) (Ballon)
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Zeiten der Untersuchungen
Die flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen werden nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.
Anmeldung
Anmeldung bitte nur telefonisch (nicht per Email):
Telefon: (03 52 05) 5 42 57
Das Antragsformular für die Tauglichkeitsuntersuchung erhalten Sie bei https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/Formulare_Flugmedizin/Formulare_Tauglichkeit/_Functions/Info_table.html
Anfahrt
Zufahrt aus Richtung Weixdorf ist trotz beschilderten Sperrung in Richtung Medingen über OT Hufen möglich!!!
Zufahrt aus Richtung Ottendorf-Okrilla ist wieder frei.
Hinweise zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung
Ab 09.04.2013 treten neue, europäisch angeglichene Vorschriften in der "Fliegerei" in Kraft (EASA-Richtlinien). So auch hinsichtlich unserer flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen. Zum Teil gibt es dabei Erleichterungen für Sie (z.B. Grenzwerte für Augenfehlsichtigkeit), aber auch nachteilig veränderte Untersuchungsintervalle.
So sollten weiterhin folgende Dokumente und Bescheinigungen zu jeder Untersuchung beigebracht und vorgelegt werden:
- Personalausweis / Kinderausweis
- Fluglizenz, evtl. andere Flugberechtigungen
- aktuelles Flugbuch ( falls vorhanden)
- letztes fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (bei Wechsel des Fliegerarztes), evtl. medizinische Vorbefunde (z.B. EKG, Blutbild, usw.) vom vorherigen Fliegerarzt
- Kontaktlinsenträger zur Untersuchung bitte Ersatzbrille aufsetzen und Kontaktlinsen mitbringen
- Brillenpass und evtl. Kontaktlinsenpass
Gegebenenfalls muss eine augenfachärztliche Untersuchung z.B. bei Sehschwäche, stärkerer Veränderung der Brillenstärke, Augenerkrankungen oder Augenoperationen (seit der letzten Tauglichkeitsuntersuchung) durchgeführt werden.
Ähnliches gilt bei einigen Erkrankungen im HNO-ärztlichen und Herz-Kreislauf Bereich.
Fragen Sie bitte vorher bei uns telefonisch nach, ob diesbezüglich Notwendigkeiten bestehen (Kostenersparnis).
Außerdem sind für diese fachärztlichen Pilotenuntersuchungen nur bestimmte Augen-, HNO-Ärzte und Kardiologen zugelassen bzw. berechtigt.
Unsere Ansprechpartner
Augenärzte
Geschwister Dr. Huhle
Lockwitzer Str. 1
01219 Dresden
(03 51) 4 79 33 30
Dr. Roy
Struvestr. 16
02826 Görlitz
(0 35 81) 40 65 35
Dipl. med. Seidel
Zamenhofstr. 25
01257 Dresden
(03 51) 2 03 12 98
HNO-Ärzte
Frau Dr. Hardt
Bahnhofstr. 15
01445 Radebeul
(03 51) 8 38 71 56
Kardiologe
Dr. med. Meisel
August-Bebel-Str. 33
01219 Dresden
(03 51) 4 66 88 11