Allgemeinmedizin Flugmedizin
Flugmedizinische Untersuchung
Tauglichkeitsklasse 2:
- Führer von Flächenflugzeugen (PPLA)
- Führer von Hubschraubern (PPLH)
- Führer von Segelflugzeugen (SPL)
- Luftsportgeräteführer: Tandem-Fallschirmspringer / Tandem-Paraglider u.a.
- Freiballonführer (nicht gewerblich)
- Ultraleichtpiloten
- Parabelflüge
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Light Aircraft Pilot Licence "LAPL":
- LAPL (A) (Aeroplane)
- LAPL (H) (Hubschrauber)
- LAPL (S) (Segelflugzeug)
- LAPL (B) (Ballon)
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Zeiten der Untersuchungen
Die flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen werden nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.
Anmeldung
Anmeldung bitte nur telefonisch (nicht per Email):
Telefon: (03 52 05) 5 42 57
Das Antragsformular für die Tauglichkeitsuntersuchung erhalten Sie bei https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/Formulare_Flugmedizin/Formulare_Tauglichkeit/_Functions/Info_table.html
Anfahrt zur Praxis ist aus allen Richtungen wieder frei.
Hinweise zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung
Sehr geehrte Pilotin, sehr geehrter Pilot,
„die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird durch die Verordnung (EU) 2024/2076 der Kommission vom 24. Juli 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1178/2011 und (EU) Nr. 965/2012 in Bezug auf die Anforderungen an die Lizenzierung von Flugbesatzungen und die Erteilung von Tauglichkeitszeugnissen sowie auf Verbesserungen für die allgemeine Luftfahrt geändert.“
Die betreffenden Neuerungen in der Flugmedizin traten am 13.02.2025 in Kraft.
Wir haben die Neuerungen für Sie kurz zusammengefasst:
Die Beurteilung der kardiovaskulären Risikofaktoren ist Teil der Untersuchung für die Klassen 1 und 2 bei der ersten Untersuchung nach Vollendung des 40. Lebensjahres und den danach in regelmäßigen Abständen stattfindenden Untersuchungen.
Empfohlen wird dies ebenfalls für LAPL.
Desweiteren ist nun ein Test auf Kontrastsehfähigkeit für die Klassen 1 und 2 Pflicht.
Hierfür ist die Testung des Kontrastsehvermögens mit und ohne Blendung erforderlich, welche unter Verwendung von MARS-Prüftafeln, Pelli-Robson-Tafeln oder Prüfgeräten mit mesopischer / photopischer Adaptation (z.B. Mesotest) zugelassen ist.
Empfohlen wird dies ebenfalls für LAPL.
Diese Untersuchung können wir aktuell bei uns in der Praxis nicht anbieten und muss daher bei einem Augenarzt durchgeführt werden.
Für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 und 2 muss bei Ergänzung der Lizenz um eine Instrumentenflugberechtigung oder Basis-Instrumentenflugberechtigung das Hörvermögen mittels Reintonaudiometrie überprüft werden .
Wie bisher sollten weiterhin folgende Dokumente und Bescheinigungen zu jeder Untersuchung beigebracht werden:
aktuelles Flugbuch ( falls vorhanden)
Gegebenenfalls muss eine augenfachärztliche Untersuchung z.B. bei neu auftretender Sehschwäche, stärkerer Veränderung der Brillenstärke, Wechsel der Brillenart (z.B. von Nahbrille zur Gleitsichtbrille), Augenerkrankungen oder Augenoperationen (seit der letzten Tauglichkeitsuntersuchung) durchgeführt werden.
Bei geplanten Linsenoperationen erkundigen Sie sich bitte vorher, ob die neuen Linsen für die Fliegerei vom LBA zugelassen sind!
Ähnliches gilt bei einigen Erkrankungen im HNO-ärztlichen und Herz-Kreislauf Bereich.
Fragen Sie bitte vorher bei uns telefonisch nach, ob diesbezüglich Notwendigkeiten bestehen.
Unsere Ansprechpartner
Augenärzte
Geschwister Dr. Huhle
Lockwitzer Str. 1
01219 Dresden
(03 51) 4 79 33 30
HNO-Ärzte
Frau Dr. Hardt
Bahnhofstr. 15
01445 Radebeul
(03 51) 8 38 71 56
Kardiologe
Dr. med. Meisel
August-Bebel-Str. 33
01219 Dresden
(03 51) 4 66 88 11